Anwält*innen als willfährige Erfüllungsgehilf*innen

Bild: Anwälte als willfährige Erfüllungsgehilfen - Daniela Noitz

Es gab einmal eine Zeit, da habe ich allen Ernstes darüber nachgedacht, Juristerei zu studieren. Das war damals, als ich noch Achtung vor so manchem Berufsstand mein Eigen nennen durfte. Wie Prieser z.B. Doch dann hört man von all den Missbrauchsskandalen und den Magdalenenheimen und manchem anderen. Und die Achtung ist dahin. Oder eben allen Menschen, die sich der Juristerei verschrieben haben. So wird es uns auch gelehrt. Die Richter*innen sind unvoreingenommen und neutral. Sie wägen ab und entscheiden allein aufgrund geltenden Rechts, ohne Ansehen der Person. Die Anwälte, die wahlweise die Angeklagte oder die Anklägerin vertreten, übernehmen Fälle, weil es der Gerechtigkeit dient. Und die Staatsanwaltschaft hütet die staatliche Ordnung und klagt jene an, die sich erwiesenermaßen dagegen vergeht. Doch dann passiert was, etwas Unausweichliches, die Konfrontation mit der Realität. Und einer der ersten Realitätsschocks bestand in der Rolle der Anwälte.

Es ist natürlich klar, dass Anwälte keine Robin Hoods sind, keine Verteidiger der Geächteten und Enterbten, schon gar nicht von Menschen überhaupt. Ganz im Gegenteil, es geht ums Geld. Das ist in unserer Welt nicht verwerflich. Nicht einmal anrüchig. Weit entfernt davon. Wer viel Geld verdient ist angesehen, ganz egal mit welchen Mitteln. Ein ganz aktuelles Beispiel ist das Schreiben einer deutschen Kanzlei an mich, nämlich folgende:

KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg

In dem mir mitgeteilt wird, dass ich vor eineinhalb Jahren ein Foto unrechtmäßig benutzte und das auf meiner Homepage. Der Spaß kostet rd. 800 Euro und kann nicht beanstandet werden, denn es ist rechtlich gedeckt. Deshalb werde ich nicht darüber lamentieren. Ich habe einen Fehler gemacht, den ich nun bezahlen muss. Aber ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da wurde man in so einem Fall kontaktiert, so dass man seinen Fehler ausbügeln konnte. Doch seit einigen Jahren wird sofort zum Anwalt gegangen. Das begann mit den Fax vor etlichen Jahren, wo ebenfalls ein gutes Körberlgeld lukriert werden konnte, wenn man dem Falschen ein Fax schickte. Nun ist es natürlich mühsam sich um richtige Gesetzesübertretungen zu kümmern. Da ist es doch viel einfacher, wenn man mal so ein Einheitsschreiben hinausschickt und damit ein gutes Körpergeld lukriert. Schließlich ist richtige Arbeit zu leisten doch eher anstrengend. Das gleiche passierte auch mit E-Mails. Aber ganz gleich ob Fax, E-Mail oder fälschlich benutztes Foto, es werden immer die angegangen, die offen ihre Daten hergeben. Da ist es leicht Forderungen zu stellen. Sobald es ein wenig mühsamer wird, wie bei Seiten, bei denen niemand erreichbar ist oder bei großen Firmen, da ist man ganz still. Man nehme von den Armen und gebe es den Reichen, so lautet das Motto, allüberall. So wird nicht jenen Recht gewährt, die Recht haben, sondern jenen, die es bezahlen können. Das aktuelle Thema ist KI, bei der Firmen ungefragt Kunstwerke, egal welchen Genres verwenden, um ihre KI damit zu füttern. Dass die Künstler*innen dafür nichts bekommen, darüber besteht stillschweigendes Einverständnis. Wiederum steht hier ein großer Konzern als Entwickler der neuen Technik den kleinen Produzent*innen von Bildern, Musik oder Literatur gegenüber. Vor allem ist es schwierig, nachzuweisen, woher die KI ihre Grundlagen hat. Deshalb würden sich Anwälte da gar nicht einmischen, denn schließlich ist da nichts zu holen. Also, wer Lust hat, sich so nebenbei arbeitsfrei was zu verdienen und dafür eine rechts“freundliche“ Vertretung sucht, der ist bei obgenannter Kanzlei genau richtig. Man kann sich auf ihrer Homepage sich einen Überblick über ihr „Leistungs“angebot verschaffen:

 www.serviceportal.ksp.de

Und dieser Tipp ist sowohl kostenlos, als auch selbstlos. Schließlich soll mir keiner vorwerfen, dass ich nicht eine große Freundin von Recht und Gesetz bin, respektive derer, die dieses in irgendeiner Weise vertreten bzw. deren Broterwerb darauf basiert. Es ist auch durchaus legitim, sich mit eben jenen gesetzlichen Grundlagen ein kleines Taschengeld zu verdienen. Man hätte eben besser aufpassen müssen. Solche Dummheit gehört bestraft. Und Strafen sind doch ein adäquates Erziehungsmittel, egal ob bei Kindern oder Erwachsenen.

Deshalb, schaut genau, ob Ihr nicht irgendetwas findet, was dafür genutzt werden kann, irgendjemand anderen ein nettes Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung ins Haus zu schicken. Nun bin ich überzeugt davon, dass meine Texte oder Teile davon irgendwo im Netz auftauchen und dann kann ich auch irgendeinen Rechtsanwalt finden, der die Benutzerin um ein paar Hundert Euro erleichtert. Schließlich könnte ich sagen, was bei anderen geht, geht auch bei mir. Bloß wenn wir mit der Rechtsfreundlichkeit so weitermachen, dann haben wir genau das, was unsere Politiker*innen immer wollen: eine Gesellschaft, die sich ständig misstrauisch kontrolliert und damit zerstört wird. Denn nichts ist so stark wie Solidarität und Einigkeit. Deshalb wähle ich den Weg, bei dem ich letztere fördere. Ich würde mich freuen, wenn sich dem viele anschließen.

Und wen es interessiert, hier ist der genaue Wortlaut der E-Mail:

Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Website novels4u.com
Aktenzeichen: YV2522969

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass uns die dpa Picture-Alliance GmbH, Gutleutstrasse 110, 60327 Frankfurt, Deutschland, mit der Wahrnehmung ihrer rechtsfreundlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung möglicher Rechte aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Unserer Mandantin steht u.a. ein Schadensersatzanspruch zu, welcher hiermit geltend gemacht wird. Sie verwenden auf Ihrer Website novels4u.com seit dem 13.08.2024 unter den unten aufgeführten URLs ein Lichtbild, an dem unsere Mandantschaft das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. Eine Zustimmung zur Nutzung hat Ihnen unsere Mandantschaft nicht erteilt.

Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantschaft Schadensersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 97 Abs. 2 UrhG. Auf Basis einer Lizenzanalogie kann dasjenige verlangt werden, was zwischen Ihnen und unserer Mandantschaft bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre.

Grundlage der Berechnung des Schadensersatzes ist die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). In Anbetracht der seit dem o.g. Datum erfolgten Nutzung sowie der dauerhaften Nutzungsabsicht, ist für das von Ihnen genutzte Bild ein Schadensersatz in Höhe von EUR 600,00 anzusetzen.

Ferner sind Sie zur Erstattung der unserer Mandantschaft durch die Tätigkeit des beauftragten Dienstleisters zur Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten verpflichtet. Ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung, vorliegend dem 13.08.2024, ist der Schadensersatzanspruch unserer Mandantschaft auch zu verzinsen. Hierneben haben Sie die weiteren für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, insbesondere die Rechtsanwaltsvergütung, zu tragen.

Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt:
Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung EUR 600,00
Dokumentationskosten EUR 85,00
Zinsen EUR 77,49
Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 600,00
0,5 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG EUR 46,50
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG EUR 9,30
Gesamtbetrag ________________________________________EUR ________________________________________818,29

Den Eingang des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 818,29 erwarten wir spätestens bis zum
14.10.2025

auf folgendes Konto:
Empfänger: ksp Rechtsanwälte
Bank: Haspa Hamburg
IBAN DE09200505501280394923
BIC HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: YV2522969

Neben der Überweisung können Sie nachfolgende Zahlungsmöglichkeit nutzen:

Bei fristgerechtem Ausgleich der Gesamtforderung findet diese Angelegenheit ihre Erledigung. Der Inhalt des derzeit gegenständlichen Anspruchs liegt allein in der Abgeltung der widerrechtlichen Nutzung aus der Vergangenheit im Wege des Schadensersatzes. Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung werden derzeit nicht geltend gemacht. In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen den Hinweis geben, dass Sie verpflichtet sind, trotz Schadensersatzleistung den hier betroffenen Inhalt umgehend aus dem Netz zu nehmen sowie von Ihrer Webseite und von sämtlichen Datenträgern zu löschen.

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht oder nicht vollständig innert der oben genannten Frist einlangen, sehen wir uns gezwungen, weitere rechtliche Schritte zu prüfen, um die Forderung einbringlich zu machen.

Sofern Sie Fragen zu der Forderung haben, erreichen Sie uns unter der Rufnummer +49 40 / 4 50 65 – 732. Wir bitten Sie, davon abzusehen, unsere Mandantschaft direkt zu kontaktieren.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und in Erwartung Ihrer geschätzten Veranlassung verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Dr. Birgit Rase

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

Hinweis unserer Mandantschaft:

Warum die dpa Picture-Alliance GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht:

Die dpa Picture-Alliance GmbH ist als 100%iges Tochterunternehmen der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH auf dem Gebiet der Bildproduktion, -Dokumentation und -Vermarktung eine der führenden Bildagenturen in Deutschland. Sie versorgt Printmedien, Rundfunksender, Onlineanbieter sowie andere Unternehmenskunden aus dem In- und Ausland mit Fotos, Grafiken und weiteren Inhalten. Ein weltumspannendes Netz von eigenen und zuliefernden Fotografen und Partneragenturen garantiert neben der aktuellen internationalen Bildberichterstattung auch die Bereitstellung eines umfassenden Bilderarchivs. Sowohl die Honorierung der Fotografen und weltweiten Partner als auch die redaktionelle, dokumentarische und technische Aufbereitung des Materials müssen durch den Verkauf unserer Inhalte und Dienstleistungen finanziert werden. Es liegt daher im Interesse der dpa Picture-Alliance GmbH und ihrer zahlenden Kunden, die Inhalte zu schützen, an denen uns die Nutzungsrechte zustehen.

Datenschutzhinweis der dpa Picture-Alliance GmbH: http://www.picture-alliance.com/schutz-von-urheberrechten

Zu Ihrer Information nennen wir die Fundstellen wie folgt:

IPTC Headline: Milchland Niedersachsen

Zu Ihrer Information eine detaillierte Hauptforderungsaufstellung (alle Beträge in EUR)

  • Schreiben vom 30.09.2025 zur Nr. 188276 600,00
    zzgl. Zinsen i.H.v. 9,00 %-Punkten über Basiszins ab dem 13.08.2024: aktuell 77,49 EUR

Hauptforderungsbetrag 600,00

Hinweise:

Die für die KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, Deutschland, info@rak-hamburg.de.

Informationen zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.ksp.de/DSGVO-Informationen.
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Telefon: +49 40 / 4 50 65 – 732

Mo.-Fr. 8 – 18 Uhr

Telefax: +49 40 / 571441138

E-Mail: dpa@ksp.de
Internet: http://www.serviceportal.ksp.de

Bankverbindung international:
IBAN DE09200505501280394923, BIC HASPDEHHXXX
Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg
HRB 110678

Geschäftsführer:
Dr. Oliver Gnielinski – Dr. Florian Pagenkemper – Dr. Andreas Seegers – Dr. Tobias Röhnelt – Dr. Philipp Sahrmann

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